Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

§ A1 Geltungsbereich, Anbieter, Aufbau

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge der Maxim + Jürgen Galsterer GbR, Martin-Luther-Straße 14, 71636 Ludwigsburg, E-Mail: info@commotion.online (nachfolgend „Agentur“) mit ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).

(2) Die AGB bestehen aus Teil A (Allgemeine Bestimmungen), Teil B (Webentwicklung, Marketing und Dienstleistungen), Teil C (Eigene Plugins und Einrichtungsservice) und Teil D (Einsatz künstlicher Intelligenz). Teil B gilt für Dienst- und Werkleistungen, Teil C für die kostenfreien Plugins der Agentur und deren Einrichtung, Teil D für alle Verträge. Bei Widersprüchen gehen die Teile B, C und D dem Teil A vor.

(3) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angebote, Projektverträge und Leistungsbeschreibungen, haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).

(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt.

(5) Diese AGB gelten auch für künftige Verträge mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

§ A2 Ausschließlich Geschäftskunden

(1) Die Angebote der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.

(2) Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Die Agentur kann einen Nachweis verlangen, etwa eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder einen Handelsregisterauszug, und Aufträge ohne ausreichenden Nachweis ablehnen.

§ A3 Vertragsschluss, Form

(1) Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung der Agentur in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(2) Änderungen, Ergänzungen und Erklärungen zum Vertrag, einschließlich Kündigungen, bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht anders geregelt. Vorrangig bleiben individuelle Absprachen in jeder Form (§ 305b BGB).

§ A4 Preise, Zahlung, Verzug

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Kunden mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in einem anderen EU-Mitgliedstaat gilt, soweit die Voraussetzungen vorliegen, die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse-Charge).

(2) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(3) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

(4) Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen kann die Agentur weitere Leistungen, einschließlich Wartungs- und Supportleistungen, nach vorheriger Ankündigung in Textform bis zum Ausgleich zurückhalten.

(5) Bei Werkleistungen kann die Agentur eine Anzahlung von 30 bis 50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung sowie Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt verlangen (§ 632a BGB). Die Veröffentlichung (Go-Live) sowie die Übergabe von Zugangsdaten und Quelldateien kann die Agentur bis zur vollständigen Zahlung zurückhalten.

§ A5 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

(1) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von der Agentur anerkannt sind oder die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zur Forderung der Agentur stehen.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(3) Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag nur mit Zustimmung der Agentur in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.

§ A6 Mängelansprüche, Verjährung

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend oder in den Teilen B und C nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die Agentur leistet bei Mängeln zunächst nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neulieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten; Schadensersatz nur nach § A7.

(3) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Übernahme einer Garantie, bei Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

§ A7 Haftung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, je Schadensfall höchstens auf EUR 10.000.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten haftet die Agentur nur, soweit sie diesen zu vertreten hat, und nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Ist die Datensicherung als Leistung der Agentur vereinbart (z. B. im Wartungsvertrag), gelten für den Datenverlust die Abs. 1 bis 3.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.

(6) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen leichter Fahrlässigkeit verjähren in zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Abs. 1 bleibt unberührt.

§ A8 Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungshindernisse aufgrund von Ereignissen, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Rechenzentren oder Kommunikationsnetzen Dritter sowie der längere krankheitsbedingte Ausfall einer Schlüsselperson, der nicht zumutbar ausgeglichen werden kann.

(2) Die Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, kann jede Partei den betroffenen Vertrag in Textform kündigen; bereits erbrachte Leistungen werden vergütet.

§ A9 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Zugangsdaten und Projektinhalte, vertraulich und verpflichten Mitarbeiter und eingesetzte Dritte entsprechend.

(2) Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten offengelegt werden müssen, sowie für die Weitergabe an zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater.

(3) Die Pflicht besteht während der Vertragslaufzeit und drei Jahre darüber hinaus; für Geschäftsgeheimnisse unbefristet.

§ A10 Datenschutz

(1) Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragsdurchführung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung der Agentur.

(2) Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, insbesondere bei Administrationszugang zur Website, Wartung oder Hosting, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Die Agentur darf hierfür Unterauftragsverarbeiter nach Maßgabe dieses Vertrags einsetzen. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Auftragsverarbeitungsvertrag geht der Auftragsverarbeitungsvertrag vor.

Teil B – Webentwicklung, Marketing und Dienstleistungen

§ B1 Leistungsgegenstand

(1) Die Agentur erbringt Leistungen in den Bereichen Beratung, Marketing, Werbung, Suchmaschinenoptimierung sowie Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Websites und Software. Art und Umfang ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Projektvertrag oder der Leistungsbeschreibung.

(2) Die Erstellung von Websites, Shops und individueller Software ist Werkleistung. Beratung, Wartung, Support, Hosting-Betreuung und laufende Optimierung sind Dienstleistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(3) Die Agentur darf Unterauftragnehmer einsetzen. Diese sind Erfüllungsgehilfen der Agentur.

§ B2 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle für das Projekt erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. Das Briefing des Kunden ist Vertragsbestandteil.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass er an allen übergebenen Materialien (Texte, Bilder, Logos, Daten) die erforderlichen Rechte besitzt, und stellt die Agentur insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

(3) Der Kunde ist für regelmäßige Datensicherungen seiner Systeme selbst verantwortlich.

(4) Verzögert sich die Mitwirkung, verlängern sich Leistungsfristen entsprechend. Hierdurch entstehender Mehraufwand wird nach den vereinbarten oder üblichen Sätzen vergütet; § 642 BGB bleibt unberührt.

(5) Nimmt der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter Änderungen an der Website, am Code oder an der Serverumgebung vor, entfallen Mängel- und Haftungsansprüche, soweit der Mangel oder Schaden hierauf beruht.

§ B3 Änderungen und Abbruch

(1) Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden werden in Textform vereinbart. Die Agentur teilt vorab die Auswirkungen auf Vergütung und Zeitplan mit.

(2) Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung, erhält die Agentur die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 648 BGB). Es wird vermutet, dass der Agentur 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil entfallenden Vergütung zustehen; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, der Agentur der Nachweis eines höheren Anspruchs vorbehalten.

§ B4 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung eines Werks oder eines vereinbarten Teilwerks zeigt die Agentur die Abnahmebereitschaft in Textform an. Der Kunde prüft das Werk innerhalb von 14 Tagen.

(2) Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB) oder das Werk produktiv nutzt, insbesondere die Website veröffentlicht.

(3) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

(4) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme in Textform anzuzeigen; andernfalls sind Ansprüche wegen dieser Mängel ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder arglistigem Verschweigen des Mangels.

§ B5 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält an den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck, insbesondere für den Betrieb der Website im Internet. Weitergehende Rechte, insbesondere ausschließliche Rechte oder die Nutzung für andere Zwecke, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(2) Die Rechte gehen mit vollständiger Zahlung der Vergütung über. Bis dahin ist die Nutzung widerruflich gestattet.

(3) Die Einräumung von Rechten an Dritte bedarf der Zustimmung der Agentur in Textform, soweit nicht im Projektvertrag geregelt. Die Übertragung im Rahmen einer Unternehmensveräußerung des Kunden ist gestattet.

(4) Der Quellcode von Individualentwicklungen wird dem Kunden nach vollständiger Zahlung der Vergütung herausgegeben.

(5) Open-Source-Komponenten (z. B. WordPress, Themes, Plugins unter GPL) unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen, die insoweit vorgehen. Eigene Plugins der Agentur stehen unter der GPL und sind kostenfrei über das WordPress-Plugin-Verzeichnis erhältlich (Teil C).

(6) Urheber der Arbeitsergebnisse sind die jeweils an ihrer Entstehung beteiligten Personen der Agentur. Die Agentur darf in angemessener Form als Urheberin genannt werden (z. B. Link im Footer) und das Projekt als Referenz verwenden, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

§ B6 Lizenziertes Material Dritter

(1) Soweit die Agentur Bildmaterial, Schriften oder sonstige Inhalte Dritter (z. B. Adobe Stock, iStock, Shutterstock, Webfonts) lizenziert, darf der Kunde diese ausschließlich im Rahmen des beauftragten Projekts nutzen.

(2) Eine Weiterverwendung, Bearbeitung oder Weitergabe außerhalb des Projekts ist nicht gestattet. Hierfür muss der Kunde eine eigene Lizenz beim jeweiligen Anbieter erwerben.

§ B7 Rechtliche Verantwortung für Inhalte

(1) Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung (§ 2 RDG). Die rechtliche Prüfung von Inhalten, Werbeaussagen, Rechtstexten (Impressum, Datenschutzerklärung, AGB) und Einwilligungslösungen obliegt dem Kunden. Die Kosten einer externen rechtlichen Prüfung trägt der Kunde.

(2) Die Agentur setzt beauftragte technische Maßnahmen nach dem Stand der Technik um. Zur Prüfung vom Kunden gelieferter oder ausgewählter Inhalte auf Rechte Dritter ist sie nicht verpflichtet.

(3) Die Agentur haftet nicht für vom Kunden vorgegebene oder freigegebene Sachaussagen über seine Produkte und Leistungen, nicht für die Verletzung von Urheber-, Bild-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten (insbesondere des Rechts am eigenen Bild abgebildeter Personen) durch vom Kunden gelieferte oder ausgewählte Inhalte wie Fotos, Texte, Videos und Logos sowie nicht für die marken-, patent- oder urheberrechtliche Eintragungs- oder Schutzfähigkeit gelieferter Ideen und Entwürfe. Werden Maßnahmen trotz Hinweises der Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden durchgeführt, stellt der Kunde die Agentur von daraus entstehenden Ansprüchen Dritter frei.

(4) Etwaige Hinweispflichten der Agentur enden mit der Abnahme bzw. dem Abschluss des Projekts. Danach ist der Kunde allein dafür verantwortlich, die Website an Änderungen von Gesetzen, Rechtsprechung, behördlichen Vorgaben und technischen Standards anzupassen. Entsprechende Prüfungen und Anpassungen erbringt die Agentur nur im Rahmen eines Wartungsvertrags oder eines gesonderten Auftrags. Mängelansprüche nach § A6 bleiben unberührt.

§ B8 Laufzeit von Dauerleistungen

(1) Für Wartung, Support, Hosting-Betreuung, laufende Optimierung und sonstige Dauerleistungen wird ein gesonderter Vertrag geschlossen. Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus diesem Vertrag.

(2) Ist dort keine Laufzeit vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Ohne Wartungsvertrag ist der Kunde nach Abnahme selbst dafür verantwortlich, WordPress, Themes, Plugins und die Serverumgebung regelmäßig zu aktualisieren. Für Schäden aus unterlassenen oder verspäteten Aktualisierungen haftet die Agentur nicht; § A7 Abs. 1 bleibt unberührt. Die Aktualität stellt die Agentur nur im Rahmen eines Wartungsvertrags sicher.

§ B9 Marketing, Werbung, SEO

(1) Die Agentur schuldet bei Marketing-, Werbe- und SEO-Leistungen die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmten Rankings, Reichweiten, Klick- oder Umsatzzahlen.

(2) Werbebudgets bei Drittanbietern (z. B. Google Ads, Meta) trägt der Kunde. Sie werden, soweit nicht anders vereinbart, direkt über ein Konto des Kunden abgerechnet und sind nicht Teil der Vergütung der Agentur.

(3) Für Entscheidungen der Plattformbetreiber (z. B. Ablehnung oder Sperrung von Anzeigen oder Konten, Algorithmus-Änderungen) haftet die Agentur nicht, soweit sie diese nicht zu vertreten hat.

§ B10 Software, Hosting und Dienste Dritter

(1) Für Fehler in Software, Themes, Plugins, Diensten oder Serverumgebungen Dritter (z. B. WordPress, Hosting-Anbieter, Zahlungsdienste) haftet die Agentur nicht, soweit sie diese nicht selbst verursacht hat. Sie haftet insoweit nur für die sorgfältige Auswahl und die fachgerechte Einbindung; § A7 Abs. 1 bleibt unberührt.

(2) Die Kompatibilität mit künftigen Versionen solcher Drittprodukte schuldet die Agentur nur im Rahmen eines Wartungsvertrags.

(3) Die Agentur schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit der Website. Das Hosting obliegt dem Kunden. Kurzzeitige Einschränkungen der Erreichbarkeit im Rahmen beauftragter Arbeiten (z. B. Updates, Umzüge, Relaunch) stellen keine Pflichtverletzung dar, sofern die Agentur sie möglichst gering hält und nach Abschluss der Arbeiten behebt.

Teil C – Eigene Plugins und Einrichtungsservice

§ C1 Kostenfreie Plugins der Agentur

(1) Die Agentur stellt eigene WordPress-Plugins kostenfrei über das WordPress-Plugin-Verzeichnis (wordpress.org) unter der GNU General Public License Version 2 oder einer späteren Version (GPL) bereit. Für die Nutzung der Plugins gelten die GPL und die Angaben im Plugin-Verzeichnis. Die Plugins werden nicht verkauft.

(2) Soweit durch die kostenfreie Bereitstellung ein Vertragsverhältnis mit der Agentur entsteht, haftet die Agentur nach den gesetzlichen Vorschriften über die Schenkung, also nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für arglistig verschwiegene Mängel (§§ 521, 524 BGB).

(3) Ein Anspruch auf Support, Updates, bestimmte Funktionen oder die dauerhafte Verfügbarkeit der Plugins besteht nicht. Updates stellt die Agentur nach eigenem Ermessen bereit; gesetzliche Pflichten bleiben unberührt. Sicherheitslücken können an info@commotion.online gemeldet werden.

§ C2 Einrichtungsservice

(1) Auf gesonderte Beauftragung installiert und konfiguriert die Agentur WordPress-Plugins, eigene wie solche Dritter, auf der Website des Kunden. Art und Umfang ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Im Übrigen gilt Teil B.

(2) Die Vergütung umfasst ausschließlich die Einrichtungsleistung. Die Plugins selbst sind nicht Gegenstand der Vergütung.

(3) Mit Abschluss der Einrichtung ist die Leistung erbracht. Weitergehender Support, insbesondere spätere Konfigurationsänderungen, Fehleranalyse oder Anpassungen, wird nur im Rahmen eines Wartungsvertrags oder einer Einzelbeauftragung erbracht.

§ C3 Updates und Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde spielt Updates der Plugins, insbesondere Sicherheitsupdates, selbstständig, regelmäßig und zeitnah ein, zunächst in einer Testumgebung und nach vorheriger vollständiger Datensicherung. Er hält WordPress, WooCommerce und PHP in einer unterstützten Version.

(2) Für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde verfügbare Updates nicht oder nicht rechtzeitig eingespielt hat, haftet die Agentur nicht; § A7 Abs. 1 bleibt unberührt.

(3) Für die Kompatibilität mit Themes, Plugins und Diensten Dritter gilt § B10.

Teil D – Einsatz künstlicher Intelligenz

§ D1 Einsatz von KI-Werkzeugen

(1) Die Agentur darf bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge einsetzen, etwa zur Erstellung oder Prüfung von Programmcode, Texten und Bildern. Die Ergebnisse werden von Mitarbeitern der Agentur fachlich geprüft und verantwortet. Soweit für von der Agentur erstellte Inhalte eine Kennzeichnung als KI-generiert gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. nach Art. 50 KI-Verordnung), versieht die Agentur diese Inhalte bei Übergabe mit einer entsprechenden Kennzeichnung.

(2) Wünscht der Kunde für bestimmte Leistungen den Verzicht auf KI-Werkzeuge, ist dies gesondert zu vereinbaren; ein hierdurch entstehender Mehraufwand wird vergütet.

§ D2 Rechte an KI-gestützten Ergebnissen

(1) An Arbeitsergebnissen, die ganz oder überwiegend durch KI erzeugt werden, entstehen nach geltendem Recht mangels persönlicher geistiger Schöpfung (§ 2 Abs. 2 UrhG) regelmäßig keine Urheberrechte. Insoweit räumt die Agentur dem Kunden die Nutzung im Umfang von § B5 ein, sichert jedoch weder die Schutzfähigkeit noch eine Ausschließlichkeit zu.

(2) Die Agentur setzt nur KI-Werkzeuge ein, deren Nutzungsbedingungen die kommerzielle Verwendung der Ergebnisse gestatten. Eine Zusicherung, dass KI-Ergebnisse frei von Rechten Dritter sind, wird nicht abgegeben; § A7 bleibt unberührt.

§ D3 Vertraulichkeit und Datenschutz bei KI

Personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen des Kunden werden nur in KI-Diensten verarbeitet, mit deren Anbieter ein Auftragsverarbeitungsvertrag besteht und die Eingaben nicht zum Training eigener Modelle verwenden. Zugangsdaten werden nicht in KI-Dienste eingegeben.

§ D4 KI-Funktionen in Kundenprojekten

(1) Integriert die Agentur KI-Funktionen in Websites oder Anwendungen des Kunden (z. B. Chatbots, Text- oder Bildgeneratoren), ist der Kunde Betreiber im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Er ist für die Erfüllung der Betreiberpflichten verantwortlich, insbesondere für die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 KI-Verordnung.

(2) Die Agentur stellt auf Wunsch technische Möglichkeiten zur Kennzeichnung bereit und weist auf ihr bekannte Pflichten hin; § B7 gilt entsprechend.

Teil E – Schlussbestimmungen

§ E1 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort ist Ludwigsburg. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Ludwigsburg. Die Agentur kann den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

§ E2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).

Stand: 01. Oktober 2026