Jeder online Händler ist bei reduzierten Statt-Preisen verpflichtet anzugeben, welchem Preis genau der durchgestrichene Preis bei Angeboten im Online-Shop entspricht. Seit dem 28. Mai 2022 muss der durchgestrichene Preis zusätzlich dem günstigsten Preis der letzten 30 Tage entsprechen. Im folgenden erklären wir die neu vorgeschriebene Preisgestaltung und gehen im Detail darauf ein.
Neue Regeln der Preisangabenverordnung ab 28. Mai 2022 (PAngV)
Ab dem 28. Mai 2022 gilt für Händler in Deutschland eine neue Preisangabenverordnung (PAngV), die unter anderen die Angabe von Grundpreisen und das Werben mit Preisreduzierungen regelt. Hier eine kurze Zusammenfassung (ohne Gewähr) der wichtigsten neuen Bestimmungen:
a) Angabe von Grundpreisen
Neu ab 28.05.2022: Die Sonderregelung für Fertigwaren < 250 Gramm/250 Milliliter fällt weg. Zulässige Bezugsgrößen sind nun immer 1 kg, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter und 1 Quadratmeter. Bei loser Ware sind 100 Gramm/100 Milliliter weiterhin zulässig.
b) Preisangaben mit Änderungsvorbehalt
Die Angabe von Preisen mit einem Änderungsvorbehalt ist nur zulässig:
- bei Waren oder Leistungen, für die Liefer- oder Leistungsfristen von mehr als vier Monaten bestehen
- bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden
c) Die wichtigste Änderung: Werben mit Preisreduzierungen
Neu ab 28.05.2022: Wer zur Angabe eines Gesamtpreises verpflichtet ist, hat bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung den niedrigsten Gesamtpreis anzugeben, den er innerhalb der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung verlangt hat. Das gilt für alle Reduzierungen, bei denen auf den alten Preis Bezug genommen bzw. mit dem alten Preis (Streichpreis/ Startpreis) geworben wird.
Wird Ware beworben, die in verschiedenen Varianten wie z.B. Größen verfügbar ist, gilt jeweils der niedrigste Preis der Ware mit derselben Produkteigenschaft als Referenzpreis.
Wichtig für Onlinehändler: Die Regel bezieht sich immer auf den günstigsten Preis im jeweiligen Vertriebsweg. Shops, die stationär und online Waren verkaufen, müssen bei Promotions im Online-Shop nicht den günstigsten Preis der letzten 30 Tage aus dem stationären Geschäft berücksichtigen.
Wir nutzen daher für unsere Kunden als Preisinformation folgenden Absatz:
Alle Preise inkl. der gesetzlichen MwSt. Der durchgestrichene Preis entspricht dem günstigsten Preis der letzten 30 Tage.
Weitere Infos dazu findet man z.B. bei der IHK Hamburg.
(Dieser Beitrag ist lediglich ein Auszug aus den umfangreichen Regelungen der PAngV und stellt keine Rechtsberatung dar. Kein Gewähr auf Richtigkeit, Irrtum vorbehalten)